Hungerstreik in JVA Freiburg beendet

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Wie vor wenigen Tagen berichtet, war ein Sicherungsverwahrter der JVA Freiburg aus Protest gegen die Haftbedingungen in der Sicherungsverwahrung in den Hungerstreik getreten. Am 6. November beendete er seinen Protest, nachdem Sozialarbeiter, Psychologin und zuletzt auch Anstaltsleiter Egerer persönlich mit ihm gesprochen hatten. Zuvor hatte noch seine Rechtsanwältin Gröbmayr per Telefax an Justizminister Stickelberger (Stuttgart), seine Vertreterin, aber auch an den CDU-Landtagsabgeordneten Lasotta auf die gesundheitliche bedenkliche Situation und die Forderungen ihres Mandanten hingewiesen.

 

Wie Herr H., der Verwahrte, berichtete, habe ihn der Aufmarsch all dieser Mitarbeiter beeindruckt; zum ersten Mal habe er sich wahrgenommen und ernst genommen gefühlt.

Der Anstaltsleiter habe in seinem 90-minütigen Gespräch viele der Forderungen als im Kern berechtigt anerkannt, jedoch keinerlei Zusagen machen wollen,vielmehr darauf aufmerksam gemacht, der Hungerstreik könne sogar kontraproduktiv wirken, da es dann so aussehen könne, als hätte man sich erpressen lassen.

 

Zu einer Zwangsernährung wäre es, so Herr H., nicht gekommen, denn der Anstaltsleiter habe darauf hingewiesen, erst im Zuge dieses Hungerstreiks sei aufgefallen, dass man im Justizvollzugsgesetzbuch-5, das für die SV gilt, hierfür gar keine Regelung getroffen habe (für den Bereich des Strafvollzuges, § 80 JVollzGB-3, vgl. auch § 101 Strafvollzugsgesetzbuch, ist Zwangsernährung vorgeschrieben).

 

Da eine wirkliche Veränderung im Vollzugsregime nicht eintreten wird, dürfte der Protest des Herrn H. nicht der letzte gewesen sein. Insbesondere wenn jene, die aktuell noch hoffen, nach ein, zwei, drei Jahren „ganz sicher“ frei zu kommen, merken, dass dem nicht so ist, nachdem dann vielleicht weitere Verwahrte auch gestorben sein werden, dann dürfte die Bereitschaft sich zu wehren höher sein als aktuell.

 

(verfasst: auf den Monat genau, 81 Jahre nach Einführung der Sicherungsverwahrung durch die Nationalsozialisten)

 

Thomas Meyer Falk, c/o JVA (SV-Abt), Hermann-Herder-Str. 8, D-79104 Freiburg

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