Wiener Akademikerball: Heute vor einem Jahr wurde Josef verhaftet

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Erneuter Prozess ungewiss – Proteste gegen diesjährigen Ball am 30.1.
Am heutigen 24. Januar jährt sich die Verhaftung von Josef auf der Demonstration gegen den rechten Akademikerball in Wien. Von insgesamt fünfzehn Personen, die an jenem Abend in Gewahrsam genommen wurden, wurde einzig Josef einem Haftrichter vorgeführt. Die verhängte Untersuchungshaft wurde mehrfach verlängert, sodass Josef bis zum 22. Juli 2014 im Gefängnis Wien-Josefstadt saß.

 

An jenem 22. Juli endete die Gerichtsverhandlung gegen ihn mit einem Schuldspruch wegen Landfriedensbruch in Rädelsführerschaft, versuchter schwerer Körperverletzung und schwerer Sachbeschädigung. Die Strafe belief sich auf zwölf Monate Haft, ausgesetzt auf drei Jahre Bewährung. Damit ging ein öffentlich viel kritisierter Prozess zu Ende, der vor allem durch den unbedingten Belastungswillen eines widersprüchlich und anonym aussagenden Zivilpolizisten geprägt war, dessen Aussagen der Schöffensenat für glaubwürdiger empfand als zahlreiche Entlastungszeugen.

Zusätzlich zu den fünfstelligen Anwalts- und Verfahrenskosten, der hohen Verurteilung und der außerordentlichen Belastung durch die Haftzeit verschickte die Wiener Polizeidirektion Anfang Oktober eine Zahlungsaufforderung über 9759,44 Euro für den Streifenwagen, der laut Urteilsspruch von Josef im Alleingang zum Totalschaden demoliert worden sei. Die Polizei droht dabei mit einer zivilrechtlichen Klage, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.

Josefs Anwälte reichten gegen den Urteilsspruch des Landgerichts für Strafsachen eine Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein. Die Nichtigkeitsbeschwerde richtet sich gegen rechtliche Fehler in der Urteilsbegründung des Schöffensenats unter Vorsitz von Richter Thomas Spreitzer und würde im Erfolgsfall heißen, dass es eine erneute Verhandlung der Sache unter einem anderen Senat des Landgerichts gibt.1 Wenn die Nichtigkeitsbeschwerde vom Obersten Gerichtshof (OGH) zurückgewiesen und einzig die Berufung zugelassen werden würde, gäbe es lediglich eine Neuverhandlung des Strafmaßes vor dem Oberlandesgericht. In der zuständigen Generalprokuratur, die bereits Stellung gegen die Zulassung der Nichtigkeitsbeschwerde bezogen hat, ist ein ehemaliges Mitglied einer schlagenden Burschenschaft mit dem Fall befasst. Generalprokurator Harald Eisenmenger war laut Informationen des Falter bis zu seiner Bewerbung um die Stelle im OGH Mitglied der Arminia, die dem Artikel zufolge zum rechten Rand des burschenschaftlichen Spektrums zählt.2

Eine Entscheidung des zuständigen Senats am OGH über die Zulassung der Rechtsmittel steht noch aus.

Vor diesem Hintergrund zeigt sich erneut die Notwendigkeit, gegen den sogenannten “Akademikerball” am 30. Januar 2015 auf die Straße zu gehen.3Dieser Ball dient der rechten Elite und ihrem burschenschaftlichen sowie faschistischen Nachwuchs als Vernetzungsort und Repräsentationsmoment eines menschenverachtenden Gesellschaftsentwurfs.

Jenaer Solidaritätsgruppe für Josef 24.01.2015
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