Gefängnisalltag 2015 in Freiburg

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In einem Gefängnis, dies ist eine Binsenweisheit, sind die Insassinnen und Insassen dem Personal –  relativ- hilflos ausgeliefert. Für ‘freie’ Bürgerinnen mögen die folgenden aktuellen Beispiele wie Petitessen wirken, für Betroffenen jedoch sind sie Haftalltag und vielfach auch belastend.

 

Verweigerte Besuche
Wer Gefangene und Sicherungsverwahrte in der JVA Freiburg besuchen möchte, hat sich 20 Minuten vor Besuchsbeginn an der Pforte einzufinden. Wurde bisher auch eingelassen, wer erst ‘später’ erschien, wird seit dem 01.01.2015 rigoros jede/r  zurück gewiesen, der auch nur eine oder fünf Minuten ‘zu spät’ erscheint.
Bei einem Verwahrten, Herrn X. kamen dessen Eltern rund 200 km angereist, um mit ihm seinen Geburtstag zu feiern. Besuchsbeginn war 13:00 Uhr; um 12:45 Uhr klingelten sie am Tor und wurden weggeschickt. Denn sie hätten um 12:40 Uhr zu klingeln gehabt.
Auch mir selbst erging es erst kürzlich so: Frau G. wurde fort geschickt und als sie weinte, wurde  von einem Wärter noch höhnisch nach gerufen, weshalb sie denn nun „wegen dem“ (gemeint war ich) weine.
Das Landgericht Freiburg prüft aktuell in mehreren Verfahren (u.a.13 StVK 42/15) die Rechtmäßigkeit des Vorgehens der Anstalt.
Bedenkt man, das die Gefängnisse Besuche fördern sollten und Personal froh sein sollte, wenn es Menschen gibt, die Inhaftierte, zumal Sicherungsverwahrte besuchen, mutet das Vorgehen der JVA Freiburg kontraproduktiv an.

Fesselung wie bei ‘Hannibal Lector’ !?
Erwähnter Mitverwahrter X. darf die JVA ungefesselt, wenn auch bewacht von zwei Beamten in Zivil mehrmals im Jahr verlassen, z.B. um einkaufen zu gehen. Ende Februar hatte er in der Stadt einen Arzttermin. Ziemlich erstaunt und entrüstet war er, als man ihm eröffnete, er werde nun an Händen und Füßen in Ketten gelegt und zusätzlich mit einer schweren Kette an einen der ihn begleitenden Wärter gefesselt.
Eine ausführliche Begründung !? Fehlanzeige – und das obwohl Landgericht und Oberlandesgericht schon mehrfach die Anstalt rügten. Die JVA müsse bei solch schwerwiegenden Eingriffen ihre Maßnahmen ausführlich und (gerichtlich nachvollziehbar) begründen.
Es gab auch keinen konkreten Anlass für die Fesselung, d.h. nicht etwa eine gravierende Veränderung der Sicherheitslage.
Aber so ergeht es nicht nur ihm, sondern vielen anderen Insassen;auch Herr H. (zu dessen Hungerstreik 2014 vgl.http://de.indymedia.org/node/2558 ) hatte unter diesem Fesselungsregime zu leiden. Erst nach seinem Hungerstreik sah man davon ab, ihn bei seinen regelmäßig erforderlichen Facharztterminen ähnlich in Ketten zu legen.
Herr X. hat sich nun entschlossen gegen die aus seiner Sicht ungerechtfertigte Fesselungsanordnung gerichtlich vorzugehen.

Strafgefangene im Gebäude der Sicherungsverwahrung
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 04.05.2011(AZ.:2 BVR 2365/09, vgl.http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2011/05/rs20110504_2bvr236509.html) entschieden, dass Sicherungsverwahrte Anspruch darauf haben von Strafgefangenen getrennt untergebracht zu werden, auch deshalb, weil Verwahrte nicht mehr zur Strafe einsitzen würden. Die JVA Freiburg fühlt sich hieran nicht gebunden und bringt immer wieder Strafgefangene im SV-Gebäude unter. Nun werden, aus therapeutischen Gründen, mehrere Strafgefangene auf eine der Therapiestationen verlegt. In einer ‘Sondersitzung’ der dortigen Bewohner, wurden diese befragt, ob sie Einwände hätten. Alle schweigen. Weshalb ? Weil sie Angst vor Repression durch die Anstalt hatten; denn einige von ihnen stehen vor weiterführenden vollzugsöffnenden Maßnahmen und befürchten, wenn sie jetzt Einwände erheben würden, könne die Anstalt sich ‘revanchieren’, wie Herr Z. freimütig zugab.

Umgangston der Fachdienste mit Verwahrten
Wer in einem Gefängnis lebt ist einen rauen Ton gewohnt, nur erscheint es therapeutisch wenig sinnvoll, wenn Sozialarbeiterinnen oder Psychologinnen dann selbst ausfällig werden. Am 25.Februar dieses Jahres schrie Frau Psychologierätin W. im Rahmen einer Stationsversammlung ihren Unmut über sich beschwerende Verwahrte so laut aus sich heraus, dass sie noch
im Gefängnishof zu hören war. Sie „kotze“ das alles hier an.
Und Frau Sozialarbeiterin A. ist bekannt dafür, verbal hart auszuteilen, jedoch recht sensibel zu reagieren, wenn ein Verwahrter deutliche Worte findet.
Gerade Fachpersonal sollte eigentlich souverän und gelassen agieren. Für Außenstehende mag das belanglos erscheinen, jedoch wer gezwungen ist in einer Atmosphäre zu leben, in der nicht nur Mitverwahrte und uniformiertes Personal zu emotionalen Durchbrüchen neigen, sondern auch die ‘Fachdienste’, dürfte kaum lernen (können) wie angemessenes Kommunikationsverhalten aussieht.
Das andere Extrem ist Anstaltspsychologe M., der meist mit halbgeschlossenen Augen und einem Fundus von vier oder fünf Standartsätzen ( „ Ich verstehe Ihre Wut“, „ Ich verstehe Ihren Unmut“, etc. und sein absolutes Highlight: „Wir bemühen uns doch!“) scheinbar völlig empathie- und emotionslos agiert.

Das sind vier Beispiele von unzähligen Vorgängen und Vorfällen; diese sind gewiss nicht auf die Situation der JVA Freiburg beschränkt, aus allen Haftanstalten kann man solche oder ähnliche Geschichten hören. Vielfach noch schlimmere ( zu dem Hungertod in der JVA Bruchsal (http://community.beck.de/gruppen/forum/neuigkeiten-ber-hungertod-eines-gefangenen) ! Wie eine Gesellschaft die Erwartung hegen kann, dass in einer solch lebensfeindlichen, menschenfeindlichen Umgebung wie einer Haftanstalt, Bewohnerinnen und Bewohner zu einem, wie es im Gesetz so lyrisch heißt, ‘ Leben in sozialer Verantwortung’ befähigt werden sollen, dies erscheint nicht nur besagten BewohnerInnen schleierhaft, sondern auch vielfach deren AnwältInnen und engagierten UnterstützerInnen.

Thomas Meyer-Falk, c/o JVA (SV)
Hermann-Herder-Str.8, 79104 Freiburg
https://freedomforthomas.wordpress.com