Aktuelle Infos zum RAZ-Verfahren

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+++ Generalbundesanwalt und Verfassungsschutz verschicken Briefe zur Kommunikationsüberwachung +++ Eine zwangsweise durchgeführte DNS-Entnahme +++ Eine DNS-Entnahme anhängig +++ weitere zwei verdeckte DNS-Entnahmen +++ bisher 13 DVDs mit Akten +++ umfangreiche Überwachungsmaßnahmen (Observationen, SMS, Handy, Internet) +++ ein Genosse aufgrund einer vorherigen Verurteilung im Knast +++

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Hintergrund

Insgesamt 9 Beschuldigten wird mit Hilfe des §129 vorgeworfen die Revolutionären Aktionszellen gebildet zu haben.
Laut Durchsuchungsbeschluss soll es sich dabei um eine Nachfolgeorganisation der „militanten gruppe“ handeln, die von 2009 bis 2011 verschiedene Aktionen, u.a. einen Brandanschlag gegen das Haus der Wirtschaft und eine Patronenverschickung an Innenminister Friedrich und die „Extremismusforscher“ Jesse und Backes, durchgeführt haben. Darüber hinaus wird ihnen die Mitarbeit an der Untergrundzeitschrift „radikal“, die seit 1976 erscheint, vorgeworfen. Mit diesen Vorwürfen haben am 22. Mai 2013 in Berlin, Magdeburg und Stuttgart insgesamt 21 Hausdurchsuchungen stattgefunden. Im Rahmen der Hausdurchsuchungen wurde einer der Beschuldigten, der sich aufgrund einer früheren Verurteilung im offenen Vollzug befand in den geschlossenen Vollzug in die JVA Tegel verlegt. Nach den Hausdurchsuchungen kam es zu zahlreichen Soliaktivitäten.

Aktueller Stand

Benachrichtigungen zur Kommunikationsüberwachung

Als verfrühtes Weihnachtsgeschenk verschickte die Bundesanwaltschaft und der Verfassungsschutz  Briefe im Zusammenhang mit dem RAZ-Verfahren. In den Briefen werden die Adressaten darüber benachrichtigt, dass sie in einem bestimmten Zeitraum (meist 2010-2011) überwacht worden sind.

Neben Telefonaten mit einem oder einer der Beschuldigten wurde auch teilweise über die Beteiligung an Personenobservationen benachrichtigt, sowie über die Öffnung von Briefen und E-Mails.
Mit den Briefen wurde offensichtlich, dass nicht nur die direkt Beschuldigten von den Maßnahmen erfasst wurden, sondern sowohl Bündnistreffen, als auch Personen, die mit einem/einer der Beschuldigten Kontakt hatten umfangreich ausgeforscht worden sind.

DNS

Seit Ende November ist in Berlin die zweite DNS-Entnahme in dem Verfahren anhängig. Dem Beschuldigten wurde für Ende November ein Termin zur Entnahme zugestellt, den er nicht wahrgenommen hat. Für den Tag der Entnahme (Tag X) wird für eine Kundgebung und Soliaktivitäten mobilisiert.

Am 19. September fand im Rahmen der Ermittlungen in Stuttgart die erste zwangsweise durchgeführte DNS-Entnahme statt. Die DNS-Entnahme war seit Anfang September richterlich angeordnet und da der Beschuldigte zur Vorladung in der Woche zuvor nicht erschienen war und dieser sich weigerte seine DNS “freiwillig”, in Form einer Speichelprobe, abzugeben wurde er ins Krankenhaus zur Blutentnahme gebracht.

Angeordnet wurden die DNS-Entnahmen aufgrund einer Observation eines Beschuldigten, der angeblich Papiere in einen Mülleimer geworfen haben soll, an denen eine männliche DNS-Spur gefunden worden sein soll. Die Observation hat im Rahmen einer Aktion der Revolutionären Aktionszellen im April 2011 gegen die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und das Amtsgericht Wedding-Außenstelle Mahngericht stattgefunden.

Aus den Akten geht hervor, dass es in Berlin und in Stuttgart bereits im Oktober 2010 bei zwei Beschuldigten zu verdeckten DNS-Entnahmen kam: So wurde im Auftrag des BKA im Rahmen einer Observation ein Zigarettenstummel aufgesammelt, der angeblich einem Beschuldigten zuzuordnen sei. Eine Woche später wurde in Stuttgart bei einer zweiten Person im Rahmen einer Fahrzeugkontrolle ein Drogentest verlangt und eine Blutprobe entnommen, welche später durch das BKA angefordert wurde, jedoch bislang nicht verwendet werden durfte.
Zwei weitere Beschuldigten mussten ihre DNS bereits in der Vergangenheit im Zusammenhang mit früheren Ermittlungen und Verurteilungen abgeben.

Diese Beispiele zeigen, zusammen mit den zahlreichen zwangsweise durchgeführten DNS-Entnahmen in anderen Fällen, dass diese Repressionsmaßnahme immer geläufiger wird. Beispiele dafür sind die Entnahmen in der Rigaer Straße, die DNS Entnahmen in Finsterwalde wegen eines Brandanschlags in der Nähe von Dresden, bei dem 44 Bundeswehrfahrzeuge und ein Bundeswehrhangar unbrauchbar gemacht wurden, sowie in Stuttgart im Zusammenhang mit den zentralen Feierlichkeiten zum Tag der deutschen Einheit.

Die Absicht ist klar: Es sollen möglichst viele Daten präventiv gesammelt und gespeichert werden, um auch zukünftig die Möglichkeit zum Datenabgleich zu haben und dadurch AktivistInnen einzuschüchtern und in ihren Aktivitäten einzuschränken.

Zum Umfang der Ermittlungen

Seit Mai 2010 läuft offiziell das Ermittlungsverfahren wegen der Bildung einer Nachfolgeorganisation der militante gruppe. Nach und nach „ermittelte“ das BKA mehr Beschuldigte, bis es dann bis heute zu 9 Beschuldigten wurden.
Die „Verdachtsmomente“ gehen von Klicks im Internet (Öffnen von Postings zur Veröffentlichung der radikal), über den Kontakt zu weiteren Beschuldigten, dem Checken von lokalen Neuigkeiten, bis hin zum Einsetzen von Mantrailing Hunden.(1)

Ermittelnde Behörden waren die verschiedenen Landeskriminalämter, das BKA, sowie diverse Verfassungsschutzbehörden. Der aktuelle Umfang der Akten beinhaltet 13 DVDs.  Auf einer DVD befinden sich ca. 10 Ordner á 500 Seiten. Dabei sind viele Dopplungen enthalten, sowie tausende von Anträgen zur Genehmigung von Überwachungen etc. Dazu kommen noch 22 weitere Ordner, die zeitweise nur bei den jeweiligen Amtsgerichten einzusehen waren.

Teilweise seit 2009 wurden einige der Beschuldigten umfangreich ausgespäht: Internet, Telefon und Handy von Beschuldigten wurden überwacht und ausgewertet. D.h. es gibt Aufzeichnungen und Auswertungen von Telefonaten, SMS, besuchten Homepages und E-Mails. Erhoben wurde auch welche Suchwörter die Beschuldigten bei Google eingaben und wer wann auf welche Mailkonten zugriff, wobei versucht wurde die Passwörter auszulesen. Private Mailkonten bei gmx wurden „beschlagnahmt“ und gespiegelt.

Es wurde versucht Tor-Verbindungen (also anonymisierte Internetverbindungen) nachvollziehbar zu machen, woran das BKA, genauso wie an PGP verschlüsselten Mails, laut eigenen Aussagen scheiterte.
Darüber hinaus wurde an eine Mailadresse, die der „radikal“ zuzuordnen sei, ein Word Dokument versandt, das beim Öffnen die IP-Adresse des Computers melden sollte, sofern der Computer gleichzeitig im Internet ist.
Des Weiteren wurde ein Anfrageersuchen in die USA gestellt, um Informationen über eine E-Mail Adresse, von der angeblich irgendetwas geschickt worden sein soll, herauszubekommen.

Versendet wurden ebenfalls massenhaft stille SMS, um herauszufinden wo sich die Beschuldigten, oder besser ihre Handys, aufhielten. Auch IMSI-Catcher, also Geräte die in einem bestimmten Gebiet alle aktiven Handys darstellen, kamen zum Einsatz.

Zur angewandten Überwachung gehörten auch Personenobservationen. Dabei wurden bspw. Leute in Cafés beobachtet, Analysen ihres Verhaltens erstellt, ihnen gefolgt, und angeblich von den Beschuldigten weggeworfene Sachen wie Zigarettenstummel oder Papierschnipsel aufgesammelt.
Darüber hinaus wurden auch Kameras in Hauseingängen angebracht, sowie Peilsender an Fahrzeugen befestigt, welche dann die Standortdaten der Autos ans BKA sendeten. Dazu kam es zu mehren Anquatschversuchen im Umfeld der Beschuldigten. Bei allen Maßnahmen scheinen sog. Metadaten (2) eine immer wichtigere Rolle zu spielen und damit die Frage: Welche sozialen und politischen Muster/Strukturen lassen sich aus der Kommunikation / dem Verhalten der Nutzer erkennen?

In Erklärungen zu Aktionen der RAZ, sowie in Texten der klandestinen Zeitung „radikal“ wurden Formulierungen, die Verwendung bestimmter Begriffe, Rechtschreibfehler, die Art zu gendern und andere Auffälligkeiten in den Texten untersucht.

Das gesamte Ausmaß ist momentan nicht wirklich zu überblicken, ebensowenig was daraus wird. In erster Linie scheinen sich die Verdachtsmomente aber auf sog. „nachrichtendienstliche Erkenntnisse“ zu stützen, die nicht weiter benannt werden.
Aktuell ist es nicht abzuschätzen wie das Verfahren weitergehen wird.

Solidarität

Das Ausmaß der Überwachung und die Repression macht die Notwendigkeit umso deutlicher ihren Angriffen unsere geschlossene Solidarität entgegenzusetzen.

Dafür ist es notwendig sich nicht an politischen oder ideologischen Differenzen spalten zu lassen.

Solidarität ist der Anfang von allem! Diese Angriffe werden uns nicht daran hindern weiterhin aktiv zu sein und gegen die herrschende Klasse und ihre Justiz vorzugehen.

„(…) Die Befreiungsperspektive des (weltweiten) Kommunismus muss Etappe für Etappe erkämpft werden, und wenn wir ganz genau hinschauen, funkelt sie bereits am Horizont…“ (RAZ-Zelle Mara Cagol; Radikal Nr. 163)

Achtet auf Ankündigungen

Solikonto
Empfänger: Rote Hilfe e.V. Ortsgruppe Berlin
Kontonummer: 400 72 38 317
Institut: GLS Bank
BLZ: 430 609 67
Überweisungszweck: Solikonto Berlin

Schreibt dem Gefangenen
Oliver wurde wegen der Verurteilung im sog. mg-Verfahren zu einer 3 ½ jährigen Haftstrafe verurteilt, wegen der er bis heute weggesperrt ist. Ihm wurde zusammen mit zwei anderen Angeklagten die Mitgliedschaft in der militanten gruppe (mg) und der Versuch eines Brandanschlags in Brandenburg vorgeworfen.

Im Rahmen der Ermittlungen im RAZ-Verfahren wurde er vom offenen in den geschlossenen Vollzug in der JVA Tegel verschleppt.

Schreibt ihm:
Oliver Rast
JVA Tegel
Seidelstr. 39
13507 Berlin

Weitere Infos unter:

www.soligruppe.blogsport.eu und www.political-prisoners.net

(1) Hunde, die Gerüche nachverfolgen konnten. Diese Hunde wurden nach mehreren Aktionen der RAZ eingesetzt und teilweise mehrere Tage durch Berlin gejagt.
(2) Metadaten enthalten Informationen über anderer Daten, auf die aus den vorhandenen Daten geschlossen werden können.

 

http://soligruppe.blogsport.eu/2014/01/01/aktuelle-infos-zum-raz-verfahren/#more-627