Carmen F. zu Sicherungsverwahrung verurteilt

knast

Am 11. Dezember 2014 verurteilte das Landgericht Ravensburg Frau F. zu 6
½ Jahren und anschließender Unterbringung in der Sicherungsverwahrung.

Zur Vorgeschichte

Vor sechs Jahren ordnete ein Gericht die nachträgliche Unterbringung von
Frau F. in der Sicherungsverwahrung an. Obwohl der Europäische
Gerichtshof für Menschenrechte schon 2009 entschied, dass die
nachträgliche SV gegen die Menschenrechtskonvention verstoße, dauerte es
im Fall von Frau F. bis November 2013, bis eine Freilassung erfolgte
(vgl. http://de.indymedia.org/2013/11/350580.shtml). Ohne jegliche

Vorbereitung wurde sie dann aus der Haft, wo sie die letzten Jahre in
strenger Einzelhaft verbracht hatte, auf die Straße gesetzt.

Frau F. taucht unter

Wiewohl auf freien Fuß gesetzt, stand Frau F. unter Führungsaufsicht,
musste u.a. eine sogenannte elektronische Fußfessel tragen, durfte
nachts das Zimmer in der Pension, in der sie lebte, nicht verlassen,
sowie außerhalb des Hauses kein Feuerzug mit sich führen, da sie
ursprünglich wegen Brandstiftung inhaftiert war.
Nach wenigen Wochen tauchte Frau F. unter
(http://linksunten.indymedia.org/de/node/102306), sie schnitt die
elektronische Fußfessel ab und wanderte durch Feld und Flur.

Erneute Festnahme am 30.12.2013

Wegen des Verdachts u.a. einen Supermarkt in Brand gesetzt zu haben,
wurde Frau F. am vorletzten Tag des Jahres 2013 erneut festgenommen und
in die JVA Ravensburg eingeliefert.

Das Urteil

Nach neun Prozesstagen verurteilte nun das Landgericht Ravensburg Carmen
F. zu 6 ½ Jahren Freiheitsstrafe und ordnete die anschließende
Unterbringung in der Sicherungsverwahrung an. Ihr Verteidiger, Dr. Ahmed
(http://www.kanzlei-ahmed.de) kündigte umgehend an, Revision einlegen zu
wollen, da u.a. der psychiatrische Sachverständige voreingenommen
gewesen sei und gegen wesentliche Vorgaben, was die Erstattung eines
Prognosegutachtens angeht, verstoßen habe. Im übrigen sei das Gericht
fehlerhaft besetzt gewesen.
Der Sachverständige hatte ausgesagt, bei Frau F. bestehe eine exorbitant
hohe Rückfallgefahr, auch deshalb, weil sie wegen 46 Brandlegungen
vorbestraft sei.
Der 2013 in Brand gesetzte REWE-Supermarkt sei hier auch „herausragend“,
so dann das Gericht, da 150.000 Euro Sachschaden entstanden sei.
Zuzugestehen sei, so das Gericht, eine psychische Belastung nach der
Haftentlassung, insbesondere durch die elektronische Fußfessel. So hatte
die Betreiberfirma einräumen müssen, dass „Fehlalarme“ möglich seien,
insbesondere der Akku Mängel aufgewiesen habe. Nur, dies habe dann aus
Sicht der Gerichte nichts zu tun mit der Brandlegung, d.h. es scheide
eine Einschränkung der Steuerungsfähigkeit aus. Gleichfalls liege keine
Persönlichkeitsstörung vor.

Ausblick

Seit ihrer Festnahme sitzt Frau F. in Einzelhaft und trägt die Situation
mit Fassung. Sie pflegt Brieffreundschaften und erhält auch Besuch.
Trotz allem hat ihr Schicksal eine tragische Note. Denn bei aller
Eigenverantwortlichkeit für ihr Tun weist gerade ihre Entwicklung auf
die Mißstände im Strafvollzug hin; wegschließen, viele Jahre in strenger
Einzelhaft (die in einem anderen Fall in Baden-Württemberg erst kürzlich
zu einem Hungertod führte,
http://community.beck.de/gruppen/forum/neuigkeiten-ber-hungertod-eines-gefangenen)
und dann auf die Straße gesetzt.

Sodann primär als „Gefahrenherd“ betrachtet, von der Polizei auch nachts
in der Pension „belästigt“. Frau F. saß menschenrechtswidrig vier Jahre
in Sicherungsverwahrung, ein Aspekt, der viel zu sehr unbeachtet blieb.
So zeigt der Fall auch, wie beliebig mit elementaren Freiheitsrechten in
diesem Land umgegangen wird.
Für die Medien und viele BürgerInnen bleibt Carmen lediglich eine
„notorische Brandstifterin“, die am besten auch noch lebenslang
weggesperrt gehört. Sich auf einen Dialog einlassen, schauen, weshalb
sie so agiert wie geschehen, das tun die Wenigsten.
Und so steht zu befürchten, dass Frau F. viele Jahre ihres Lebens
weggesperrt und dann „verwahrt“ werden wird, wie ein „Gefahrgutstück“.

Thomas Meyer-Falk, z. Zt. JVA (SV), Hermann-Herder-Str. 8, D-79104 Freiburg
https://freedomforthomas.wordpress.com
http://www.freedom-for-thomas.de